Rauchmelderplicht in Bayern ab 01.01.2018
Einbaupflicht:
» für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2013
» für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:
» Schlafräumen
» Kinderzimmern
» Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich:
» für den Einbau: der Eigentümer
» für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
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Im Alarmfall werden Sie von Ihrer Smarthome Alarmanlage sofort benachrichtigt. Alarme können zusätzlich auch elektronisch an eine Notrufzentrale übermittelt werden. Und natürlich können Sie Videoüberwachungssysteme wie IP-Kameras einfach in das Smarthome Alarmsystem integrieren.
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