Rauchmelderplicht in Bayern ab 01.01.2018
Einbaupflicht:
» für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2013
» für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:
» Schlafräumen
» Kinderzimmern
» Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich:
» für den Einbau: der Eigentümer
» für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
Sprechen Sie uns an und machen Sie Ihr Leben und Ihr Haus sicherer!